Dieses Thema ist bis ins PZM vorgestossen, hat Schaden hinterlassen, weil psychiatrisches Fachpersonal Schaden hinterlassen hat.
Der Pfarrer Paul Veraguth kenne ich aus Studentenzeiten, er hat studiert, als ich auch studierte, danach sah ich ihn nicht wieder.
Dagegen die Stellungnahme des forensischen Psychiaters.
Mich würde interessiern, was die schulmedizinische neurologische Forschung dazu meint.
Ob nun in ein Gehirn die Idee verankert wird „Selbstbestimmung“, gemäss forensischem Psychiater oder gemäss 8-ung evangelikaler, nicht pluralistischer Theologie Gott helfe zur Selbstbestimmung, mich interessiert die Neurologie.
Beim Thema Sucht, ist es im AA Programm, dass irgendwas grösser als der/die Suchtkranke gedanklich(!) zur Hilfe genommen wird, was wiederum der schulmedizinischen Traumatherapie „sicherer Ort“ entspricht.
Irgendein Prinzip, was letztlich stärker ist, als die Vorstellung ausgeliefert zu sein, muss eingeübt werden.
Dort möchte ich Fortschritt sehen von der Neurologie und die Psychiatrie, die sich der Wissenschaft Neurologie bedient.
Paul Veraguth war immer authentisch, auch wenn ich seine Theologie nicht teile. Ihm zu unterstellen, er helfe weniger gut, als Psychiatrie, finde ich eine dreiste Unterstellung. Es gibt viele Menschen, die sich geborgen fühlen in übersichtlichen gesellschaftlichen Strukturen, lieber einen Pfarrer haben mit gleichen Vorstellungen, als einen Psychiater, derdie Gottesvorstellung durch die Vorstellung „Selbstbestimmung“ ersetzen will, was nicht zielführend ist, bei Menschen, die an Gott, irgendeinen Gott, glauben, genau 50% der Menschheit laut Neurologe Oliver Sacks, USA, sel.
Wenn die Neurologie immer konkreter weiss, wie menschliche Gehirne denken und lernen, dann kann sie uns lehren, wies geht, ganz egal, ob theologisch, psychiatrisch, wissenschaftlich, politisch etc. Alle Menschen haben ein Gehirn, das wichtigste Organ, was im Sterben zuletzt abgeschaltet wird. Das sollte die schulmedizinische Psychiatrie wissen.
Wenn die Frage falsch gestellt ist, ist nicht geholfen.
Gilt umgekehrt, wenn Menschen von ihrer Sexualität angeblich befreit werden sollen via falsch verstandenen Umerziehung, was evangelikale Kreise veranstalten, für die Betroffenen nur traumatisierend, von der Schweiz als Staat beklagt, nicht rechtlich geahndet.