Verdacht auf sexuelle Handlungen mit Kindern

Blick, 20 Minuten, und lokale Zeitungen berichten über ein Geschehen der letzten paar Tage. Patrick Frei, ein SVP Mitglied in leitender Funktion im Kanton Aargau wird verhaftet, Waffen werden beschlagnahmt, tritt zurück von seinen Ämtern, so dass er bereits als Ex-SVP-Grossrat in den Medien auftaucht, nun wird berichtet, Verdacht auf sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, es gilt die Unschuldsvermutung.

Die breite Berichterstattung setzt sich mit demselben Thema in der kath. Kirche auseinander, am Rand taucht nun auf, dass falls es zu beweisen ist, auch Frei unter demselben einem ähnlichen Verdacht steht. „Sexuelle Handlungen mit Kindern“ ist spezielles JuristInnendeutsch, beinhaltet, dass keine Gewalt eingesetzt wurde und beinhaltet, einen gewissen Kreis von Taten und schliesst andere Taten aus.

Es geht nicht um Religion, es geht nicht um die kath. Kirche allein, es geht um strafbare Handlungen, die vor Gerichten des Staates Schweiz gehören und beurteilt werden müssen.

Vor dem Gesetz sind laut Gesetz alle gleich. Frei wurde sofort verhaftet, die kath. Kirche kümmert sich angeblich selbst um ihre Strafdelikte. Das geht juristisch nicht auf, der Staat wäre in der Verantwortung, punkto kath. Kirche internationale Organisationen, weil die kath. Kirche international aufgestellt ist.

Warum das so nicht geschieht, ist unverständlich.

Wie immer bei solchen Themen, ist es sehr schwierig, die Wahrheit herauszufinden, weil es sich in der Regel um Handlungen unter vier Augen handelt. So aufgeheizt, wie die Stimmung punkto diese Themen ist, ist alles möglich, nichts ist sicher.

Das grundsätzliche Problem bei jedem Urteil, was im Fall von Frei kommen muss, ist die Erfahrung der Bevölkerung, dass vertuscht wird, weit über die Schmerzgrenze hinaus, umgekehrt darf kein Gericht einen Unschuldigen verurteilen.

Hätten Gerichte immer Recht gesprochen, dann wäre ein Vertrauen da in die Gerichte. Das fehlt in der Schweiz teilweise, was zuerst wieder erworben werden muss. Das hat der Bundesstaat, die Kantone und die Regionalgerichte sich selbst zuzuschreiben.

Es ist sehr schade, dass Menschen nicht so rational sind, wie der Westen nach der Aufklärung gerne behauptet, dass zumindest Männer seien.

Wenn es sich bei Frei um beweisbare Straftaten handelt, was die Zukunft zeigen muss, beweist dieser Gerichtsfall, dass dieselben Taten, bzw. dasselbe Thema nicht an Personen in demselben gesellschaftlichen Kontext gebunden sind, sondern eher ans Mannsein.

Bloss, die meisten Männer leben ohne jegliche Straftaten, sind korrekt in jeder Hinsicht. Dass diese Bevölkerungsgruppe sich zu Unrecht mitbetroffen fühlt, verstehe ich sehr gut.

Straftaten sind und bleiben die Ausnahme. Der Normalfall ist Korrektheit. Dessen müssen sich alle bewusst bleiben, was in der Gegenwart mit der Empörungskultur schwierig ist. Der Normalfall ist, dass sich Demokratien gesellschaftlich verändern durch demokratische Prozesse, die einen sehr langen Atem voraussetzen in der Schweiz.