Schuldunfähigkeit wird diesem Mann attestiert.
Das sage ich seit langer Zeit, dass man Behinderungen die durch Unfälle, Krankheitem oder Geburtsgebrechen entstanden sind, nie hätte mit Suchtkrankheiten in Verbindung bringen sollen.
Tut man in der Schweiz aber. Sucht wird als Krankheit definiert, die zum Bezug einer IV Rente berechtigt, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
Alle andern Krankheits- bzw. Behindertenzustände und es war ein Unfall, nicht gewollt, selbst bei Risikosportarten. Die Veränderung kommt von ausen, siehe Long Covid, es ist ein Virus von aussen.
Wogegen sämtliche legalen und illegalen Drogen werden selbst, durch eine menschliche Entscheidung, willentlich eingenommen. Es ist sehr selten, dass z.B. ein Mensch beim ersten Versuch von Alk.getränken gleich süchtig wird. Das hat in meinen zehn Jahren Al-Anon genau ein AA in einem offenen Meeting geschildert: Er war ein Junge von 12 Jahren, als er aus Witz und Tollerei den Restalkohol, der in den Gläsern der Erwachsenen war, austrank und kam nicht mehr davon los, bis ihm AA half. Dazu musste zuerst er sich entscheiden, Hilfe zu suchen, aktiv sein Leben verändern zu wollen.
Man warnte uns schon vor einen halben Jahrhundert vor allen damals bekannten Drogen. Wir Teenies hörten zu oder hörten nicht zu, es war unsre Entscheidung, es ging um unser Leben.
Diese Eigenverantwortung ist abhanden gekommen natürlich bei den Süchtigen, aber auch bei der gesellschaftlichen Reaktion darauf.
Soweit mir bekannt, ist eine Psychose von Marihuana bereits irreversibel. Wie soll irgendwas „heilen“ können, wenn irreversibler Schaden entstanden ist? Marihuana kombiniert mit Kokain macht nichts besser.
Ich habe immer gesagt, nach der ersten PZM Erfahrung mit DrogenpatientInnen, dass eine zu grosse Anzahl derselben, nicht Heilung sucht, sondern die Kriterien einer IV Rente erfüllen will.
Fehlanreiz?