Gegen Mitternacht, Nebel, dunkel

Im Blick online heute.

Ich machte vor Jahrzehnten genau einen TCS Schleuderkurs. Wir hatten Praxis mit den eigenen Autos und TRheorieunterricht. Bremswege waren ein Thema, nasse Fahrbahn trocken, wir mussten rechnen und dann Wieviel ist das in realem Gelände.

Es gibt sehr selten Strassen bzw. Autobahnstrecken, grosse, weisse Pfeile markieren Distanzen in Metern.

Nun ist fast Mitternacht, dichter Nebel, nichts scheint entgegenzukommen. Alles also i. O.

Bloss, offenbar verschluckte der Nebel das Licht des entgegenkommenden Töffs. Dann tödlicher Unfall, wie soll das bestraft werden?

Solch eine Konstellation ethisch, in dem Fall juristisch beantworten zu müssen, das will keinEr, ich kann mir nicht vorstellen, dass RichterInnen sich um den Vorsitz für dieses Urteil streiten.

Was ist gerecht? Diese Frge wird nie eine eindeutige Antwort erhalten, sie liegt immer im Auge des Menschen, ders liest und sofort mit seiner Lebenerfahrung vergleicht:

Der Autofahre, wer Auto fährt, denkt instiktiv, hoffentlich passiert mir sowas nie. Eine Wetterlage, falsch eingeschätzt, dass Nebel licht verschlucht, ein Todesopfer.

Die TöfffahrerInnen identifizieren sich mit ihm. So möchten sie nicht enden müssen.

Die jeweiligen Angehörigen sind indirekt betroffen, was es nicht einfacher macht.

Dann käme dazu ausser das Alter des Autofahrers zu erwähnen, was ihm unterjubelt, er sei schon reichlich alt, also weg mit dem Führerschein, war er immer (zu) risikofreudig oder wars Zufall, Denkfehler, der jedem passieren kann, für alle gibts Verständnis, nur fürs AHV Alter ist man gnadenlos.

Den Kontext zu vernachlässigen, zeigt, wie eine Schweizergesellschaft über Alte denkt, das schon seit mindestens 50 Jahren, die sehr oft mithalfen, den heutigen Wohlstand aufzubauen und nun ergraut, können sie gucken, wo sie bleiben.

De facto wird die Gesundheit nach hinten verschoben, derweil einige Junge politisieren, 70 Jährigen sei das Stimmrecht zu entziehen. Soso.


Einen Tag später, das Obergericht urteilte, 6,5 Jahre Gefängnis. Die Begründung, der Unfallverursacher sei genervt gewesen von der Helligkeit der Nebellichter des vor ihm fahrenden Autos.

Wenn das stimmt, dann sollte man heutigen AutofahrerInnen erklären, dass alle ihr eigenes Auto verlangsamen können, um Mitternacht war wohl keine fahrende Kolone, selbst wenn, alle können ausstellen oder wenn keine Ausstellmöglichkeit zur Verfügung steht, das blendend Auto davon zoiehen lassen, bis es so weit weg ist, dass es nicht mehr blendet.

Echt Autos haben Bremsen und ja man kann das Gaspedal weniger runterdrücken. Man hat die Wahl sein Auto zu verlangsamen.

Es gibt keinen Befehl kein Gesetz was immer schneller befiehlt, sich nerven und dann schneller, eben überholen, um das Problem zu lösen.

Man könnte sogar tief durchatmen, sich selbst beruhigen durch tiefe Atemzüge. Man hat eine Wahl an Mitteln und entscheidet.

Das Obergericht verlängert die Haftstrsfe um ein Jahr. Das liest sich heute so, wie wenn der Fahrer Ausflüchte vor Gericht suchte, nicht verantwortlich zu sein.