„Luzern muss Lehrer entschädigen“

So ein Titel in der Papierausgabe des Bundes vom 31. 1. 2013.

Der Lehrer war im Jahr 2004 verdächtigt worden, SchülerInnen seiner Kleinklasse missbraucht zu haben. Ein sechsjähriges Martyrium folgte. Am Schluss blieb von all den Anklagen nichts übrig, der Lehrer wurde freigesprochen. 2004 war er 38 Jahre alt. Zwei Jahre später muss er sich einer Herzoperation unterziehen und lebt jetzt von einer IV-Rente. Das Gericht behauptet nun, die Herzoperation habe nichts mit der Anklage zu tun und hat die Entschädigungsforderung von über 800`000.- Franken auf 190`000.- plus 50`000.- Franken reduziert.

Ich stelle mir einige Fragen und mich beschäftigen Gedanken zu dem Zeitungsartikel. Hat ein nun etwa 47 jähriger Mann nach dieser Vorgeschichte noch eine Chance? Mich würde es nicht wundern, wenn er in seinem ursprünglichen Berufsalltag nie mehr Fuss fassen kann. Wenn er SchülerInnen sieht, kann ihm seine Geschichte in den Sinn kommen und durch das Trauma ist er nicht mehr fähig zu unterrichten. Vielleicht ist das Trauma umfassender, weil auch erwachsene Menschen ihn zu Unrecht beschuldigt haben. Wie soll er erwachsenen Menschen trauen? Hatte er in seiner schweren Zeit Freunde oder Familie, die zu ihm hielten oder wollte „mit-so-einem“ keiner mehr etwas zu tun haben? Was an Beziehungsnetz bleibt übrig, wenn ein Mann/eine Frau mit der Anklage „sexueller Missbrauch von KleinklassenschülerInnen“ konfrontiert wird?

Ein Vorwurf ist besonders erwähnt: Dem Lehrer wurde vorgeworfen im Klassenzimmer einschlägige Bilder heruntergeladen und den SchülerInnen gezeigt zu haben. Technisch ein Ding der Unmöglichkeit, weil es keinen Internetzugang gab. Da spätestens wäre Vorsicht geboten gewesen. Aber es ist wohl eher andersrum. Dank dem, dass es technisch unmöglich war, konnte dieser Vorwurf am Schluss nicht mehr aufrecht erhalten werden.

Ein(e) SchülerIn macht keine Falschaussage

Mich würde interessieren, warum fast alle SchülerInnen der Klasse ursprünglich zur Anklage beitrugen. Von zwölf SchülerInnen sagten elf aus, dass der Lehrer sie missbraucht habe. Ein(e) SchülerIn liess sich nicht in den Lügensumpf ziehen. Das finde ich bemerkenswert, wie ein Kind/Teenager mit seinen Eltern sich von der Verunsicherung nicht mitreissen lässt, die geherrscht haben muss und keine Falschaussage am Mittagstisch oder im Kinderzimmer zusammengetragen werden. Wie entstehen Falschaussagen? Legen die Erwachsenen den Kindern Worte in den Mund oder entspringen diese Falschaussagen der Phantasie der Kinder?

Ich finde die eine Ausnahme umso bemerkenswerter, als dass es für SchülerInnen wichtig ist, dass sie in der Klasse sozial integriert sind, das wird als soziale Fähigkeit gewertet. So ganz glaube ich natürlich nicht, dass es erstrebenswert ist, mit der Masse mitzulaufen. Natürlich ist es einfacher. In dem Fall hier aber war es das einzig Richtige. Wer von Anfang an die Wahrheit sagte und aussagte, blieb bis zum Schluss glaubwürdig. Alle andern, hier die Mehrheit, mussten ihre Aussagen zurücknehmen, mit oder ohne Einsicht.

Fallzahlen?

Wieviele Kinder und Jugendliche werden sich noch einen Spass daraus machen, LehrerInnen, Eltern oder andere Bezugspersonen mit Vorwürfen zu konfrontieren, die keinen Grund  haben. Wann endlich wird unsere Gesetzgebung die Verantwortung übernehmen und für das Recht einstehen. Was nützt ein Gericht, das Recht spricht, wenn durch die Anklage das leben eines Menschen verpfuscht wird? Es geht nicht an, dass ein 38 jähriger Lehrer um seinen Beruf betrogen wird, seine Gesundheit geschädigt wird und er den Rest seines Lebens als IV-Rentner verbringen muss.

Ihm und allen andern seiner LeidenskollegInnen und damit meine ich nicht nur fälschlicherweise angeschuldigten LehrerInnen sondern alle Erwachsenen, die zu Unrecht von Kindern und Jugendlichen mit Falschaussagen bei Gerichten oder Behörden angeschwärzt werden, ihm und allen diesen Erwachsenen steht ein Leben in Würde zu. In einem Rechtsstaat muss ein Vorwurf sorgfältig geprüft werden, aber eine allumfassende Vorverurteilung entspricht nicht unserem Rechtsverständnis. Im Zweifelsfall für den Angeklagten lautet es noch immer. Gesellschaftlich geht das bei gewissen Anklagen vergessen.

Gesellschaftlich hat ein solches Verhalten von Eltern, Schulbehörden, LehrkollegInnen einfache Konsequenzen: Da der Schutz der Erwachsenen nicht gewährleistet ist, wird sich manch fähige(r) LehrerIn fragen, ob er/sie nicht lieber beruflich umsattelt, weil er/sie stets mit einem Fuss im Gefängniss steckt. Das gilt ebenso für andere Berufsgattungen und natürlich Eltern, die in der gleichen Falle stecken. Langfristig muss sich hier etwas ändern. Wenn die Hysterie noch weiter zunimmt, mit der betreuende Erwachsene behandelt werden, schadet sich unsere Gesellschaft selbst.

Kinderschutzmassnahme zum wievielten?

Im heutigen Bund ist die Geschichte einer jungen Mutter erzählt, der im Wochenbett eröffnet wird, dass ihr die Obhut über ihr neugeborenes Kind entzogen werden wird. Die Geschichte ereignet sich in Thun.

Seit den 1. Januar 3013 sollte doch im Erwachsenen- und Kindschutzrecht alles viel besser und professioneller sein. Der Artikel im Bund belehrt uns eines bessern: Die gleichen Behördenmitglieder sitzen in den Gremien wie vor dem 1. Januar dieses Jahres. Wenn da neu Fachleute hinzukommen, ist doch davon auszugehen, dass bisherige Behördenmitglieder ihre bereits gefällten Entscheide mit Engagement verteidigen werden. So auch in dem Artikel:

Die Eltern in diesem Fall sind im Scheinwerferlicht. Seit 2010 ist das Leben der Kindsmutter in schriftlichen Gutachten, Protokollen und Briefen festgehalten. Wörtlich im Bund: „Trennung vom damaligen Partner, Diagnose einer postnatalen Depression, Gefährdungsmeldung durch die damalige Hebamme, Diagnose einer schizoaffektiven Störung.“

Die Hebamme, die der Mutter nach der Geburt des zweiten Kindes helfen soll, entpuppt sich als Gefährdungsmelderin. Eine postnatale Depression gehört behandelt und Depressionen gelte als gut behandelbar. Trennung von Partner und damit verbundene Schwierigkeiten gehören zum Alltag in der heutigen Gesellschaft. Während der Tod eines Partners als Grund zum Trauern anerkannt ist und Hilfe angeboten wird, ist es bei Trennungen viel schwieriger Verständnis zu finden. Ganz zu schweigen von der Last, die auf den Schultern einer alleinerziehenden Mutter liegt und dem Risiko in die Armut abzugleiten. Zum Begriff schizoaffektiven Störung hilft wikipedia weiter. Da lasse ich mich nicht darauf ein, zumal die Abgrenzung von der Depression unklar scheint.

Im Bundartikel wird später erwähnt, dass die Frau ein Medikament einnimmt. Damit ist klar, dass sie sich ihren Problemen stellt und in Behandlung ist.

Kinderfeindlicher Kinderschutz

Selbst wenn ein Mensch gesund ist und dauernd unter Beobachtung steht, ist das anstrengend und eine Herausforderung. Wie erst, wenn ein Mensch eigentlich Unterstützung und Hilfe bräuchte und statt dessen ins Scheinwerferlicht gestellt wird und die geringste Unbesonnenheit oder Schwäche gegen ihn verwendet wird. Wie soll eine Mutter ihren Alltag meistern, wenn sie ständig im Hinterkopf denken muss: Wenn das Geringste passiert, werden mir meine Kinder weggenommen oder in dem Fall wieder weggenommen. Ein Rechtsstaat, der so auftritt ist familien- und v.a. kinderfeindlich, obwohl er von sich das Gegenteil behauptet.

Die beiden älteren Halbgeschwister des Säuglings, wurden fremdplaziert, als das Jüngere von ihnen wegen einem Sturz im Inselspital behandelt wird. Was soll die Mutter machen, wenn eines Ihrer Kinder medizinische Hilfe braucht? – Dieser Generalverdacht, unter den Eltern gestellt werden, ist heute allgegenwärtig. Sollen sich Kinder gesund entwickeln können, wenn sie von der Mama ins Spital gebracht werden und dann von der Mama wegmüssen und in einer Familie plaziert werden (freikirchlich), die die Werte der Mutter nicht lebt und nicht praktiziert. Kinder in eine freikirchliche Familie zu geben, kann per se zu einer Störung ihrer Persönlichkeit führen, weil die ganze Frage der Schuld – Jesus ist für dich gestorben; du bist ein Sünder –  kleine Kinder in der Regel überfordert. – Erinnern wir uns daran, dass es bei Kinderschutzmassnahmen immer um das Wohl der Kinder gehen sollte. Was immer dieser schwammige Begriff heissen soll.

Einsicht der Behörden gesucht

  1. Es gild dabei zwei Grenzen zu beachten: Eltern können ungerecht behandelt werden und Kinder können ungerecht behandelt werden.
  2. Eltern können Unrecht tun oder versagen und Kinder können wissentlich oder unwissentlich Unrecht in Gang bringen, so dass ihre Eltern von den Behörden vorgeführt werden.

Gemeinsam ist den Geschichten, bei denen Eltern Unrecht erleiden, dass sie sozial schwach sind. Dieser Umstand kann jederzeit aus der Schublade hervorgeholt werden, er ist aktenkundig und als Regel gilt: Einmal schwach, immer schwach, ausser ein Mensch kann sich durch veränderte, äussere Umstände endlich wehren.

Im Bundartikel wird erwähnt, dass es in den letzten Jahren immer mehr Kinderschutzmassnahmen gibt, also Kinder ihren Eltern weggenommen werden. Nach Erklärungen werde noch gerungen.

Ich bin ganz klar der Meinung, dass hier, heute Eltern Unrecht geschieht, weil Behörden irgendetwas machen, um etwas gemacht zu haben. In einigen Jahrzehnten werden die heutigen Fälle aufgearbeitet werden müssen, wie heute die Fälle bis anfangs 80er Jahre aufgearbeitet werden.

Dass vereinzelt Kinder vor Schlägen, Missbrauch und psychischen Schäden bewahrt werden, glaube ich gern. Aber ich gehe davon aus, dass das eher die Ausnahme ist.

Was bringt es den beiden älteren Halbgeschwistern, wenn sie, in dieser Reihenfolge, bei der Mutter, bei einer Pflegfamilie, bei der Mutter, beim leiblichen Vater und wie die Geschichte weitergeht, weiss noch keiner, aufwachsen? Mit etwas gesundem Menschenverstand sieht jeder sofort, dass diese Kinder keine Sicherheit haben können, weil sie herumgereicht werden, wenn etwas passiert. Vielleicht fühlen sie sich sogar schuldig, weil sie denken, es liege an ihnen, dass sie die Mutter verlassen müssen. Diese Wahrnehmung unterläuft oft Scheidungskindern.

Kinder sollten nicht in Familien aufwachsen müssen, in denen ihre Eltern vor unserem freiheitlichen Rechtsstaat Schweiz Angst haben müssen und sich nur noch ohnmächtig fühlen. Der Staat sollte nicht mächtig sondern helfend auftreten, dann wäre dem Leiden der Kinder und Eltern ein echtes Ende gesetzt. Oft wird von den Behörden eine Überanpassung verlangt.

Es kann nicht das Ziel einer Gesellschaft sein, dass alle ihre Mitglieder gleich sind. Wer gegen den Strom schwimmt, ist ein interessanterer Mensch und wer nur wer anders denkt, bringt grossartige Leistungen hervor.

Wer nie mit der Faust auf den Tisch haut, „…..werfe den ersten Stein*

Im Kanton Bern hat sich ein 69 jähriger Mann in eine auswegslose Situation manövriert. Wer die Zeitung liest oder Fernseh schaut, weiss, dass ich von Peter Hans Kneubühler schreiben will. Seine Geschichte ist rasch erzählt:

Kneubühler ist erstinstanzlich für schuldunfähig erklärt worden. Er hat dieses Urteil gefasst entgegengenommen, obwohl er genau das nicht will. Seine Schuldfähigkeit wiederum musste gerichtlich abgeklärt werden, weil er aus seiner Sicht in Notwehr, aus der Sicht des Staates gemeingefährlich auf Polizisten geschossen und dabei einen schwerverletzt hat.

Kneubühler lebt laut den Medien seit den 90er Jahren mehr und mehr in seiner eigenen Welt und hat Wahnvorstellungen. Er selbst sieht sich als normal und psychisch gesund an.

Ich gehe bei meinen Überlegungen davon aus, dass Kneubühler Wahnvorstellungen hat und medizinische Behandlung braucht. Trotzdem lässt mir die Art, wie dieser kranke Mann behandelt wird keine Ruhe.

Mich verblüfft, dass die moderne Medizin solchen Menschen nicht helfen kann

Offensichtlich ist ein Leidensdruck vorhanden: Kneubühler war den Behörden als Vielschreiber aufgefallen. Er hatte sich mit Händen und Füssen gegen die Zwangsräumung gewehrt. Jeder Versuch mit ihm Kontakt aufzunehmen am Tag der Räumung, prallte an ihm oder seiner Krankheit ab. Vielleicht boten ihm seine vertrauten vier Wände die Sicherheit, die ihm Menschen längst nicht mehr bieten konnten. Darum konnte er sie um keinen Preis verlassen.

Auf die Frage, ob ein solcher Patient therapierbar sei, lautet die Antwort mit vorhersagbarer Regelmässigkeit: Krankheitseinsicht ist die Voraussetzung für eine Therapie. Manchmal denke ich, ein Perspektivenwechsel ist nötig: Lassen wir stehen und nehmen wir ernst, dass ein Mensch mit dieser Art Wahnvorstellungen NICHT krankheitseinsichtig ist und dies nicht seiner Bequemlichkeit , seinem bösen Willen oder sonst einer steuerbaren Ursache entspringt, sondern eben Bestandteil seiner Krankeit oder Behinderung ist. Heisst das, dass er darum weggesperrt werden muss oder heisst es nicht viel mehr, dass er Hilfe auf eine Art angeboten bekommen müsste, bei der er eine Chance hätte, sich kooperativ zu zeigen.

Einer meiner frechen Sprüche lautet: „Die Psychiatrie schafft sich 50% ihrer Probleme selbst, um danach Hilfe für genau die, von ihr geschaffenen Probleme anzubieten.“ Ein Mensch wie Kneubühler hat genug Probleme. Verletzt wie er ist, ist er zu 100% darauf angewiesen, dass sein Leben eine Wendung nimmt, die erstrebenswerte Zukunft erlaubt.

Wie wäre es, wenn solche Patienten ermutigt würden, Ziele zu erreichen: Herr Kneubühler wird nicht mit der für ihn ärgerlichen Tatsache konfrontiert, dass er Wahnvorstellungen hat, sondern er wird z.B. so in Beschäftigungen verwickelt, dass er weniger Zeit hat, sich seiner Schreiberei zu widmen und seine Wahnvorstellungen zu nähren.

Ich gehe auch davon aus, dass sich Einsamkeit und Wahnvorstellung gegenseitig hochschauckeln. Ob da ein Gefängnis der richtige Aufenthaltsort ist? Ich weiss nicht, ob sich Kneubühler weigert, etwas mit anderen Menschen zu tun, ob das je abgeklärt wurde oder ob er nicht Recht hat, wenn er Behörden und Staat als nur feindselig einstuft: Kneubühler wurde das, was im wert war genommen. Ganz fies finde ich, dass seine Tagebucheintragungen gegen ihn gerichtlich verwendet wurden. – Ich bin so froh, leben wir in keinem Spitzelstaat und wird die Privatsphäre jedes Bürgers respektiert. (Dieser letzte Satz ist ironisch bis sarkastisch gemeint.) Ich finde es unvorstellbar, das solch ein Vertrauensbruch rechtlich erlaubt ist. Wenn ich mich in die Situation von Kneubühler versetze, dann ist dieses übergriffige, staatliche Verhalten Gift für seine Gesundheit.

Wo bleibt die Hoffnung? Die Hoffnung das Gefängnis verlassen zu können, wollte er sich nicht nehmen lassen. Seine Chancen sind denkbar schlecht. Warum steckt man ihm nicht klare Teilziele, an denen er arbeiten kann: z.B. Das Gefängnis verlassen kann nur, wer fühlt, was seine Tat für die Opfer bedeutet. – Vergewaltiger müssen das auch lernen. Irgendwann müsste er auch sagen, wo seine Waffe versteckt ist und einigermassen Frieden mit den Behörden schliessen können oder zumindest Vertrauenspersonen haben, die Ihn verstehen und die ihm helfen, auf die er sich verlassen kann, ohne das sie ihn beurteilen müssen.

Reaktion auf den Fall Kneubühl

Gestern sendete das Regionaljournal die Meinung einer Sozialarbeiterin zum Fall Kneubühl: Dieses Reaktion gibt Kneubühl nochmals Recht: Dem Kanton Bern bzw. den Sozialdiensten fällt nichts Gescheiteres ein, als die Schraube anzuziehen: Wer z.B. „mit der Faust auf den Tisch haut“, sich so also als überdurchschnittlich agressiv zeigt, wird zu einem klärenden Gespräch eingeladen und ist damit bereits gezeichnet und abgestempelt.

Wann raffen sich Sozialdienste und Behörden dazu auf, vor ihrer eigenen Tür zu wischen. Wenn ein Mensch wie Kneubühl auffällig wird, dann helfen keine Sanktionen, dann hilft kein feineres Raster, das potenzielle TäterInnen rascher erkennbar werden lässt. Dann hilft allenfalls ein Sich-informieren bei ärztlichem Fachpersonal. Dann hilft sicher interdisziplinäres Arbeiten. Wer Agressionen auf sich zieht, kann lernen, sich agressionsmindernd zu verhalten. Das setzt natürlich voraus, dass eine Sozialarbeiterin fähig und willens ist zu erkennen, wenn Kunden Probleme haben, die ihren Fachbereich überschreiten.

Solange Menschen wie Kneubühl mitten unter uns leben, sind sie so wohl, wie sie sein können und für uns alle am billigsten. Darum lohnt es sich sehr, den Anfängen zu wehren und nicht die Amtsmühlen anzuwerfen und die Frage auszufechten, wer hier Recht hat. Etwas gesunder Menschenverstand und sorgfältiger Umgang mit Mitmenschen und mit staatlichen Geldern wäre wünschenswert.

*Zusammenzug der Aussage aus dem Interview mit der Sozialarbeiterin und dem Bibelzitat: „Wer unter euch ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein auf sie.“ (Johannesevangelium, Kapitel 8, Vers 7)

Reaktion einer Sozialarbeiterin im Regionaljournal

Weggesperrt

Im Buch „Weggesperrt“ beschreibt der Beobachter, wie bis 1981 Menschen in Gefängnisse gebracht wurden, die keine Straftat begangen hatten: Die Vormundschaftsbehörden konnten verfügen, dass insbesondere Aussenseiter und ledige Mütter, denen sogar die Neugeborenen weggenommen wurden, auf unbestimmte Zeit in Administrativhaft gesetzt wurden. Bis 1981. Danach wurde alles gut? Ich lese das Buch.

Ich habe von diesem Buch gehört und ich verzweifle daran: Auch nach 1981 ist die Vormundschaftsbehörde in der Schweiz aus Laien zusammengesetzt. Auch nach 1981 hat sie Vollmachten, die erstaunen. Und sind Fachpersonen in jedem Fall besser? Es macht sicher einen Unterschied, ob ein Mensch in ein Gefängnis muss oder mit dem „fürsorglichen Freiheitsentzug“ auf eine geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik kommt. Einen FFE verordnen Fachleute. Ich bezweifle laut, dass sie wissen, was sie tun. In einer psychiatrischen Klinik, deren Abläufe ich kenne, verordnet der hauseigene Arzt einen FFE, was laut Gesetz nicht rechtens ist. Klar, dann muss innert der gesetzlichen Frist der zuständige Regierungsstatthalter erscheinen. Man stelle sich die Tischrunde vor, die sich ergibt: Ein Patient, der nicht gut tut und mit Medikamenten ruhig gestellt ist, behandelnde Fachleute und der Regierungsstatthalter. Vielleicht auf der Seite des Patienten Familienangehörige, wenn er nicht auch dort längst die Rolle des schwarzen Schafes spielt. – Klar ist dieser Ablauf formaljuristisch besser, als der bis ins Jahr 1981. Aber die Fachpersonen, die kennen sich und der Patient, über den entschieden wird, ist ausgeliefert. Dieses Machtgefälle ist geblieben. Erfahrungsgemäss führt die Situation, dass Menschen über andere Menschen Macht haben in Versuchung. Wenige Menschen können dieser Versuchung widerstehen. Viele erachten es mit den Jahren als selbstverständlich, dass sie Berichte über Menschen schreiben, Gutachten abfassen und ganz grundsätzlich Gott spielen im Leben anderer. Ich habe mich gewundert, dass nette Menschen, empatische Männer und Frauen das Fachpersonal in Psychiatrien stellen: Leider konnte ich keinem je mich brennende Fragen stellen, die z. B. lauten:

  • Glauben Sie, dass Langeweile zur Genesung führt?
  • Denken Sie nicht, dass Entmündigung krank macht?
  • Was halten Sie von Ihren Zielformulierungen für ein Leben?
  • Wie kann ein(e) PatientIn Sie so beschäftigen, dass Sie sich wohl bzw. beschäftigt fühlen und dem/der PatientIn den Freiraum geben, um gesund zu werden?
  • Denken Sie allen Ernstes, dass Menschen psychisch krank Dinge können, die sie in gesundem Zustand nicht auf die Reihe kriegen?
  • Wer hilft mit realen Problemen? z.B Rechnungen bezahlen, Wohnungen putzen, Arbeit/Beschäftigung finden, auf einem Niveau, das nicht gleich wieder krank macht?
  • Warum wird man in der Klinik weiter traumatisiert? Denken Sie, so werden PatientInnen gesund?
  • Wissen Sie eigentlich, dass eine psychiatrische Klinik 50% ihrer Probleme selbst verursacht, um hernach Heilung dagegen zu finden? – Sie wissen nicht, was ich meine? – Langeweile, Anstehen für Medikamente, Zwangsmassnahmen, Isolation, Abschieben der Verantwortung, Weigerung mit anderen medizinischen Fachrichtungen zusammen zu arbeiten.
  • Warum unternehmen Sie nichts gegen die Trinkerei im Raucherraum? Haben gewisse PatientInnen Privilegien oder realisieren Sie nicht, was dort abgeht?

Nach 1981 ist alles gut? Eine gerechte Welt stelle ich mir anders vor, als dass man ein unwürdiges Geschehen rechtlich etwas anders abstützt (Paragraphen neu formuliert) und vom Gefängnis in die Psychiatrie verlegt. Das Geschehen ist subtiler geworden: Körperliche Gewalt wird nur noch in Ausnahmefällen angewandt: Patienten werden in Isolationszellen gebracht und auf Betten 5- bzw. 3- Punkt fixiert. Ein Vorgehen, das im Altersheim bei dementen PatientInnen zum Einsatz kommt.

Dass sich Menschengruppen mit anderen Menschengruppen nicht identifizieren können, dieser Umstand bleibt in der Psychiatrie bestehen. Im Buch „Weggesperrt“ können sich junge Mütter zu Recht nicht mit Straftäterinnen identifizieren. Mit Kleinkriminellen, die lieber in die Psychiatrie gehen als in den Vollzug kann sich ein Psychiatriepatient nicht identifizieren. Wer identifiziert sich mit der verwahrlosten Frau, deren Exkremente vorne und hinten die Hose dunkel oder braun färben und die sich auf „unser“ Sofa in „unserem“ Wohnzimmer setzt? Bei den Mahlzeiten sitzen ihr nur naive Neulinge gegenüber. Sie spuckt ihr Essen in regelmässigen Abständen zwischen den Zähnen hervor über den ganzen Tisch. Zumutbar? – Einfach nicht bekannt, weil sich solche Dinge in Räumen ausserhalb der Gesellschaft abwickeln und keiner, der dort war, sich daran erinnern will und darüber berichtet: Die meisten vergessen das lieber, tanzen weiter den Tanz der Institutionen und ich frage mich, welchem die Integration in die Gesellschaft gelingt und welcher, dieser bunten Mischung, rasch stirbt.

Ich lasse es für heute bei diesen wenigen Personen bewenden. Ein Wort zu illegalen Hanfplantagen. Hanf ist ein uraltes Heilmittel. Gerade für Menschen mit zusammengezogenen, verkrampten (Fachausdruck: spastischen) Muskeln, wirkt Hanf, richtig eingesetzt, oftmals besser krampflösend als Medikamente, die auf dem Markt erhältlich sind. Da sich unsere Gesellschaft liebend gern auf Probleme stürzt, die keine sind und dafür Probleme übersieht, die ihre Existenz gefährden, ist auch für Spastiker die Einnahme von Marijuhana illegal.

1981 war das Ende einer Ära. Ganz offensichtlich konnte die Institution Vormundschaftsbehörde und Erwachsenenschutz nicht in einer gesetzlichen Anpassung so revidiert werden, dass sie überzeugt. – Interessant war zu erfahren, dass die Schweiz ihre Praxis anpassen musste, weil sie der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten wollte. – Fremde Richter bringen schweizerisches Unrecht ein Stück weit – so viel wie nötig und so wenig wie möglich – in Ordnung.

Wieder steht ein neues Gesetz an und im kommenden Jahr im Parlament eine neue Konvention: Die Ratifizierung der UNO Behindertenkonvention. Meine Prognose: Die Räte werden die kleinstmöglichen Zugeständnisse machen und ich bezweifle, ob das neue Kinds- und Erwachsenenschutzrecht mit der UNO Behindertenkonvention kompatibel ist. Auf diese Diskussion, bin ich sehr gespannt.

Nachtrag 25. 9. 2021: Es handelt sich um die Klinik Meiringen, Privatstation Des Alpes.

Lebenslänglich

Er verlor sein Gesicht im Bruchteil einer Sekunde. Erstaunen, Scham, Entsetzen, Verwunderung und der verzweifelte Versuch Haltung zu bewahren flogen über sein Gesicht, wie Wolken am Himmel bei starkem Wind, wenn das Gewitter kurz bevorsteht. Ahnungslos hatte er sich mir vorstellen lassen: Er, die wichtigste Person dieses Anlasses, weil Präsident der Behörde. Ich umgekehrt hatte immer darauf gepocht, dass die Behörde mir gegenüber Unrecht begangen hatte, hatte mich aber nie darum bemüht sie persönlich  kennen zu lernen, solange ich wie ein Hund litt. Ich sehe bis heute nicht ein, warum Menschen über andere Menschen so weitreichende Entscheidungen treffen dürfen, ohne sie je gesehen zu haben. Das war nun sein Verhängnis. Er realisierte in dem Moment, dass er ein völlig untaugliches Bild von mir hatte, das monströse Gebilde fiel krachend in sich zusammen. Er hatte sich in seiner Phantasie ein Monster gebastelt,  einen Kinder verschlingenden Elternteil. Sich selbst hatte er in die glänzende Rüstung des edlen Ritters geworfen, der aufbrach, um das arme Kind vor diesem elterlichen Ungeheuer zu retten. Vielleicht hatte er zuviele Krimis gelesen oder Science Fiction. Und jetzt in dem Moment wurde ihm bewusst, dass Fachpersonen ihn in die Irre geführt hatten und er sich nun der Lächerlichkeit preisgab. – Gibt es etwas Schlimmeres als sein Gesicht vor dem Menschen zu verlieren, über den man sich selbstherrlich gestellt hat?

Ich grüsste ihn höflich, schüttelte ihm die Hand und spürte meine Macht: Ich war nicht mehr das Opfer, sondern war frei mich in der Gesellschaft zu bewegen. Jedes Mal, ging mir durch den Kopf, wenn ich ihm über den Weg laufe, wird er daran erinnert, dass er nicht nur mein Leben nachhaltig verändert hat. Er hat sich selbst auch lebenslänglich verurteilt, weil sein System auseinandergefallen ist. Zu seinem Unglück sind die gesellschaftlichen Strukturen so klein, dass ich ihm mehrmals im Jahr über den Weg laufen kann, wenn ich es wünsche. Sein Tod oder mein Tod werden dieses Spiel beenden.

Heute war es wieder soweit, nicht dass ich es gesucht hätte, aber offensichtlich trafen sich Mitglieder der Behörde zum Frühschoppen. Eine Runde Männer sass im Restaurant an einem Tisch. Er war dabei. – Manchmal im Leben sollten Menschen, die gerade an der Macht sind, genau bedenken, was sie tun: Ein ungerechter Entscheid kann zum Bumerang werden. Zu dumm, wenn es auch der realisiert, der die Entscheidung getroffen hat.

Vielleicht, wenn wir uns unter anderen Umständen getroffen hätten, hätten wir uns sogar vertragen. Aber die Verantwortung, dass er auf die Leute gehört hat, die er zu Rate zog, diese Verantwortung bleibt an ihm hängen. Es war sein freier Entscheid.

Gerechtigkeit und Gerechtigkeitsempfinden

Das Nachtcafé von gestern behandelt die interessante Frage, wie es für betroffene Menschen, aber auch uns als Gesellschaft ist, wenn Gerichte Urteile sprechen, die für die KlägerInnen nicht nachvollziehbar, weil zu mild ausfallen.

Im Internet wird die Sendung demnächst zu sehen sein. Gerade jetzt, da ich den Artikel schreibe, ist sie es noch nicht und ich kann mir den Rest nicht angucken, der für meine Tagesform zu spät ausgestrahlt wurde. Als Mensch mit einer Wahrnehmungsstörung, erinnere ich mich nicht an die Namen der Gäste oder des Moderators. Um, was ja ein Ziel dieses Blogs ist, meinen nicht behinderten FreundInnen zu zeigen, wie es dann im Alltag geht, pflege ich Menschen zu umschreiben, damit der/die GesprächspartnerIn weiss, von wem ich sprechen will:

Da ist dieser ältere, freundliche Moderator, der eine ruhige gelassene Atmosphäre herbeiführt. In der Regel spricht er mit einem Gast eine Weile und dann mit dem nächsten. Es gibt wenige Gespräche unter den Gästen, manchmal eine Zweitmeinung oder gegenteilige Auffassung. Die Sendung beginnt immer mit einer ersten Sequenz an der Bar. Was die GesprächspartnerInnen an der Bar von den Gästen in der Sesselrunde unterscheidet, habe ich nicht begriffen. – Mit solchen Verständnislücken lebe ich. Sie können sich bis zur Sinnverzerrung auswachsen, was mich unsicher und vorsichtig macht. – Bildergeschichten kann ich, wenn die Bilder durcheinander sind, nicht in die richtige Reihenfolge bringen. – Unnötig zu erwähnen, dass ich Bildergeschichten ziemlich doof finde.

Das Thema, dass Rechtsempfinden und Recht, ob jetzt in der Form eines Gerichtsurteils oder eines Gesetzesparagraphen auseinanderfallen können, dieses Thema interessiert mich brennend.

Zwei Geschichten der Sendung waren für mich klar: Der Mann an der Bar erzählte, wie sein Sohn zu Tode geprügelt wurde. Auch in der Schweiz werden jugendliche Täter milder bestraft als Erwachsene. Das Ziel ist, diese Täter auf den rechten Weg zu bringen und sie in die Gesellschaft so zu entlassen, dass sie Fuss fassen können und unauffällig den Rest ihres Lebens verbringen. Je nach Auffassung, wie dieses Grobziel zu erreichen sei, wird Recht gesprochen. Die Vorstellung, dass ein(e) TäterIn nur abgestraft werden soll, gilt als überholt. Allerdings ist Reue strafmildernd, weil das Ziel ein verändertes Verhalten ist, sprich der/die TäterIn nach der Entlassung aus dem Gefängnis ohne Rückfall leben soll.

Dass ein Vater, der seinen Sohn auf diese Art verloren hat, befremdet ist, liegt auf der Hand. Vielleicht musste sich dieser Vater vorher nie damit befassen, wie ungerecht in dem Fall deutsches Recht ist – hiesiges ist keinen Deut besser – und hatte immer gedacht, dass Opfer der Rechtssprechung selbst schuld seien. Das ist eine gängige Abwehrhaltung unserer Gesellschaft: Wenn einer kommt und sagt, dass ein Urteil oder eine Rechtssprechung ungerecht sei, dann denken die ZuhörerInnen laut oder leise: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ Damit ihr Weltbild intakt bleibt, setzen sie voraus, dass, wer recht hat, sich auch Recht verschaffen kann. Erst wenn diese ZuhörerInnen selbst betroffen sind, realisieren sie schmerzhaft, dass dazwischen eine grosse Lücke klafft, in die manch einer gefallen ist.

Der zweite Fall, der klar ist: Eine Frau erzählte, wie ihr kleiner Sohn überfahren wurde und starb. Sie forderte, dass der Autofahrer viel strenger bestraft würde. Das geht leider nicht, weil viele von uns Auto fahren. Jeder bemüht sich ehrlich keine Fehler zu machen. Dass ein kleinster Fehler tragische Folgen haben kann, ist eine bedrohliche Tatsache. Diese Mutter könnte sich und dem Unfallverursacher einen Gefallen tun, wenn sie sich wegen ihrem verständlichen Schmerz in professionelle Hände begeben würde. So wie sie erzählt ist der Unfallverursachen mit ihren Wünschen an sein Verhalten überfordert. – Ein schrecklicher Kreislauf von Forderungen – Abwehr ist da im Gang, der in ihrer Forderung nach mehr Gerechtigkeit gipfelt, was soviel heisst, dass der Unfallverursacher weggesperrt gehört. Emotional ist diese Reaktion durchaus verständlich. In der Rechtssprechung sollten Emotionen möglichst aussenvor bleiben.

Dann kommt der Rechtsfall, der mir unter dem Titel Wohl des Kindes unverständlich ist: Ein Mann erzählte, dass er 11 Jahre lang glaubte, einen Sohn gezeugt zu haben, um dann in einer nächsten Beziehung herauszufinden, dass er zu 99.99% seit Kindheit zeugungsunfähig sei. Ein Vaterschaftstest zeigt, dass sein „Sohn“ nicht sein leiblicher Sohn sein kann, trotzdem muss er für ihn Unterhalt bezahlen. Er ist mit seinem „Fall“ bereits durch verschiedene Instanzen gegangen. Kein Erfolg. Er findet es begreiflicherweise ungerecht, dass er Unterhalt für ein Kind zahlen muss, dass nicht seins ist. – Da kommt eines meiner Lieblingsunwörter ins Spiel: Wohl des Kindes.

Die Mutter konnte objektiv als einzige Person wissen, wer der Vater dieses Kindes ist. Aus irgendwelchen Gründen hat sie einen Zahlvater gesucht und zumindest für einige Jahre gefunden. Vielleicht war die Beziehung zum Zahlvater zu der Zeit, als das Kind gezeugt wurde, die wesentliche im Leben der Mutter. Wie auch immer zum Zeitpunkt der Zeugung, Geburt und in den ersten Jahren zweifelte der Zahlvater nicht an seiner leiblichen Vaterschaft. Nach gesundem Menschenverstand ist es klar, dass er seine Meinung ändert, wenn er erfährt, dass er zeugungsunfähig ist. Offensichtlich reagiert er nicht so, dass er froh ist, wenigstens diese Vaterschaft zu haben, auch wenn er nicht der leibliche Vater ist, sondern stellt seine Zahlpflicht in Frage. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Beziehung Vater – Kuckuckskind vom Streit Mutter – Zahlvater unberührt bleibt. Ich finde, ein Vater in der Situation sollte mit dem Kuckuckskind gemeinsam eine faire Chance bekomme, ihre Beziehung neu zu definieren und anzupassen. Einerseits sind da etliche gemeinsame Jahre und andererseits ist die unschöne Erwachsenenebene. Ich denke nicht, dass es zum Wohl des Kindes ist, wenn ein nicht leiblicher Vater zu Zahlungen verdonnert wird, nachdem die Geschichte aufgeflogen ist.
Ob später in der Sendung noch etwas zu dem Themenbereich gesagt wurde, weiss ich nicht, weil ich vorher zu Bett gegangen bin und genau weiss, dass ich sie mir im Internet anschauen kann, wenn sie aufgeschaltet ist.

„Hast du Kinder?“

Von den behandelnden Ärzten war sie ermuntert worden, sich ein neues Beziehungsnetz aufzubauen. Nach Jahren der Krankheit, war nicht viel übrig geblieben, berufstätig war sie nicht und die finanzielle Lage desolat. Zudem hatte das Sozialamt sie verpflichtet, Freiwilligenarbeit zu leisten. – Später würde ihr Invaliditätsgrad 100% betragen, aber zu dem Zeitpunkt interessierte das noch niemanden.

Zu ihrer Zeit und in dem Land, in dem sie lebte, herrschte die Ansicht, dass wer Sozialhilfe bezieht, dafür etwas leisten muss. In ihrem Fall musste sie sich glücklicherweise für keine Stellen bewerben, weil das IV-Verfahren lief und all Ihre Bemühungen nach Integration fehlgeschlagen waren. Zugegeben, die angebotenen Arbeitsplätze waren allesamt ungeeignet. An einem hatte sie die Dosis der Benzodiazepine erhöhen müssen. Einfache oder einfachste Arbeiten waren ihrem Ausbildungsstand unangemessen und sie fühlte sich in schmutzigen Räumen mit vielen geschwächten, suchtkranken oder vom Schicksal gezeichneten Menschen nicht sehr wohl. Sie hätte Stabilität, Freundlichkeit und einen kleinen, übersichtlichen Rahmen gebraucht, um ihre Fähigkeiten, die sie durchaus noch besass, entfalten zu können. Aber sowas war in den Mühlen der IV nicht vorgesehen. Vielleicht war das so gewollt, weil behinderte Menschen das zu tun haben, was ihnen aufgetragen wird und nicht selbst denken sollen. Sie aber hatte immer selbst gedacht. Sie konnte sich seit Kindsbeinen an nichts anderes erinnern. Manchmal erschrak sie selbst über ihre Schnelligkeit, mit der sie Zusammenhänge erfasste und faule Strukturen durchschaute. Der zweite Arbeitsmarkt hatte, soweit sie ihn kennen gelernt hatte, Schlagseite.

Sie hatte sich noch nicht an ihre Einsamkeit gewöhnt. Ihre letzte lebhafte Erinnerung an ihr Kind war, dass dieses die Augen senkte. Dieses Niederschlagen der Augen hatte sie mitten ins Herz getroffen, obwohl sie sehr krank war. Das also war das Ende einer Kindheit, bloss auf Jahre wie ihr gutmeinende Menschen tröstend versicherten oder bis zum Ende ihres oder des Kindes Leben? Sie wusste es nicht, hatte Angst irgendetwas an diesem Schmerz zu bewegen, der zurückgeblieben war.

Zuerst zog es ihr, krank, wie sie war, den Boden unter den Füssen weg. Lange wäre sie lieber tot gewesen. Sie sprach kaum über ihr Muttersein. Sie sprach von allem andern, das sie in ihrem Leben gemacht hatte. Da war ihre Ausbildung, ihr Beruf, all die Jahre ihrer Berufstätigkeit, das Glück, dass sie in ihren Hobbies fand, das Leben, das sie im Schnellzugtempo gelebt hatte, weil sie spürte, dass der Boden unter ihren Füssen wackelte. Nie hätte sie sich vorgestellt, dass der Sturz so tief sein würde. Aber sie hatte gegen allen Widerstand das gemacht, was ihr wichtig war, damit sie später nichts bereuen müsste. Ihren Berufswunsch hatte sie gegen ihre Eltern durchgesetzt und war später froh darüber. Ohne genau diese Ausbildung wäre sie im Beruf unglücklich gewesen und wäre heute, wo sie auf Versicherungsleistungen angewiesen war, viel schlechter gestellt. Bei aller Sparsamkeit legte sie doch Wert auf gewisse Annehmlichkeiten.

Sie hatte früh geheiratet, sich später scheiden lassen und in einer zweiten Ehe nochmals das Glück versucht. Alles, was sie gelebt hatte, konnte ihr niemand nehmen. Aus späterer Sicht waren die Ehen nicht gut. Allerdings wusste sie genau, dass sie nichts besseres zustande gebracht hätte. Bis zum heutigen Tage hatte sie keinen Mann kennen gelernt, mit dem sie hätte alt werden wollen. Deshalb wohl war ihr der Friede mit ihrem Berufleben so wichtig. Wie alle Menschen schaute sie gern auf das zurück, was ihr gelungen war.

Was ihre Kindererziehung anbelangte, hatte sie kein schlechtes Gewissen. Sie hatte ihren Kindern das gegeben, was sie konnte. Sie hatte sie mit den Werten behandelt, die ihr wichtig waren. Jetzt hatten sich die Kinder entschlossen, die Werte kennen zu lernen, die ihr widerstanden. Beide Kinder mussten selbst entscheiden, was sie wollten. Ihr als Mutter stand es nicht zu, sich hier einzumischen. Aber als sie viel zu früh alleine dastand, hatte sie langsam wieder Boden unter die Füsse bekommen. Sie hatte sich nach neuen Kontakten umgesehen. Sie hatte bei der Freiwilligenarbeit Menschen kennen gelernt. Nach einigen einschlägigen Erfahrungen hatte sie auf die Frage: „Hast du Kinder?“, mit einem flotten: „Nein“, geantwortet. Sie brauchte im Leben Schutz gerade in dieser schwierigen Situation und nicht Mütter oder Väter, die sie fassungslos und mitleidig anschauten und sie in die Schublade „Rabenmutter“ steckten. Was wussten diese Heile-Welt-Menschen schon von ihrem Leben, den Intrigen, die gegen sie gesponnen wurden und all den Ungereimtheiten, die sich zufälligerweise nur gerade in ihrem Einzelfall angesammelt hatten. Eines Tages, das wusste sie, würde sie sich wehren. Sie wusste es sicher und fest. Sie konnte warten, hatte Geduld und Ausdauer. Denn eines hatten all ihre Gegner übersehen: Sie konnte schreiben.

Junge Erwachsene macht Inzestvorwürfe

Mehrfach habe ich mich hier mit dem Wohl des Kindes befasst. Heute möchte ich mich mit einer Grenze des Kindswohl auseinandersetzen, die im gesellschaftlichen Leben durchaus vorkommt: Vor einigen Jahren wurde ein Vater von seiner volljährigen Tochter des Inzests (Es lohnt sich beim Link auf die Bildchen links, untere Bildschirmhälfte zu klicken: Besonders das unterste: Da wird über den ersten Freispruch berichtet)

angeklagt.

Es liegt in der Natur der Sache, dass sich die meisten Menschen sofort mit dem armen Kind identifizieren. Der Vater ist, klar der Böse und im Unrecht. Vermutlich liegen wir rein zahlenmässig, völlig falsch:

Wer einen guten Draht zu einem Hausarzt oder einem Frauenarzt hat, kann ruhig selbst nachfragen: Beide Berufsgruppen kennen das Problem: Teenager sind unzufrieden mit ihrer Situation, rebellieren, wollen am Samstag in den Ausgang, was ihre Eltern nicht erlauben, der Vater erhöht das Sackgeld nicht und  irgendwann sehen die Töchter oder Söhne nur noch rot. Die zündende Idee ist geboren: „Mein Vater hat mich missbraucht.“ – Vermutlich und hier liegt die Dunkelziffer, werden die meisten Teenager wieder still, wenn die erste Arztuntersuchung bestätigt, dass nichts, aber gar nichts an dieser Behauptung wahr ist.

Um hier nicht die Phantasie der Jugendlichen weiter anzuregen, verzichte ich auf eine Liste, der Dinge, die Eltern unter gar keinen Umständen tun dürfen. Genau das wird ihnen dann vorgeworfen, ebenso natürlich möglichst an einem Beispiel, das unüberprüfbar ist.

Einige  und das sind vermutlich die wenigsten, landen vor Gericht. In dem Fall, den ich verlinkt habe, setzt, der zu Recht ahnungslose Vater zu optimistisch voraus, in einem Rechtsstaat zu wohnen und sieht die Sache anfänglich locker. Bald einmal wird er eines Besseren belehrt: Wo nur zwei anwesend sind, steht Aussage gegen Aussage. Er wird bei der Arbeit suspendiert. Auch nach dem ersten Freispruch „mit ungutem Gefühl“, wie seine Gegner betonen, darf er die Arbeit nicht wieder aufnehmen. Ein Gutachten bestätigt zudem das Verhalten der Tochter als mögliche Folge eines Inzests.

Erst als die Aussagen der Tochter zweitinstanzlich auch unglaubhaft erscheinen, bringt das für den Vater die Wende: Jetzt lesen wir, dass seine Tochter hochbegabt ist und an einer Persönlichkeitsstörung, dem Borderline, leide.

Bei allem Schutz des Wohl des Kindes, ist daran zu denken, dass Kinder auch nur Menschen sind: Sie gehen den Weg des vermeintlich geringsten Widerstandes. Sie erfinden Geschichten bzw. lügen und suchen den Fehler lieber beim andern als sich selbst. Sie spielen gern den Einen gegen den Andern aus: beliebte Zielpersonen sind die Eltern besonders, wenn sie geschieden sind und der eine nicht beim andern nachfragen kann, was Sache ist.

Und ebenso wichtig wäre das Wohl der ganzen Familie: Wer ernährt die Familie, wenn das Verhalten der Tochter die Suspendierung des Vaters von der Arbeit bewirkt hat? Sachlichkeit und kühler Kopf bei den Behörden und Fachpersonen tun Not, bevor und nicht nachdem solche Schäden entstanden sind. Solange Eltern, sowohl Väter, wie Mütter vorverurteilt sind, haben die Teenager ein leichtes Spiel. Dazu braucht es keine Hochbegabung, sondern nur die tägliche Lektüre des „20 Min.“. Das ist der Lesestoff, aus dem die zukünftigen Erzählungen geschaffen sind. NachahmerInnen gibt es immer. Ob zu Recht oder nicht, das unparteiisch herauszufinden, ist die Aufgabe des Rechtstaates, der diesen Namen verdient.

Wohl des Kindes?

Es gibt gewisse Begriffe, dich ich zu Unworten erklären würde. Wohl des Kindes oder Kindswohl gehören bestimmt dazu.

Ende August berichtet der Beobachter über eine alleinerziehende Mutter, die unter dem Obhutsentzug ihres Sohn leidet. Der Sohn hat sich nichts zuschulden kommen lassen.Trotzdem bekam er einen fürsorgerischen Freiheitsentzug und die Einweisung in die geschlossene Abteilung eines Heims. – Wohl des Kindes? – Die Mutter hat sich nichts zu schulden kommen lassen. Trotzdem wird sie zu den Müttern gezählt, die das Wohl ihres Kindes gefährden. Nur solchen Eltern wird das Recht über den Aufenthaltsort ihrer Kinder zu bestimmen entzogen. Aber schauen wir, wer beteiligt ist:

Eine dreifache alleinerziehende Mutter, ihr Teenager auf der einen Seite.

Auf der anderen Seite die Behörden:

  • Polizei als ausführendes Organ
  • Bei einer wichtigen Entscheidung ist die Meinung eine Familienberaterin ausschlaggebend, die der Kindsmutter in finanziellen Fragen hilft.
  • Schulpsychologin
  • Schulleiter
  • Lehrerin
  • Gemeinderat, der sich auf die Berichte der Fachleute bezieht.

Das sind die Zutaten, die es für ein Drama braucht. Je verzweifelter die Mutter sich für das Wohl ihres Kindes einsetzt, desto weniger erreicht sie. Ich empfehle das Lesen der Familiengeschichte.

Eines meiner Motto ist: „Hinsehen und aushalten.“ – Viele Menschen schauen lieber weg. Die Verbindung zu behinderten Menschen ist aus meiner Sicht mehrfach gegeben: Wie der Sohn mit ADS behandelt wird, wie die Mutter behandelt wird, in ihrer sozial schwachen Position. Das kommende Kindes und Erwachsenenschutzrecht und die UNO-Behindertenkonvention (Anmerkung zum Link: Behinderte Menschen haben an der Schattenübersetzung mitgearbeitet und sie gibt den Originaltext genauer wider als die offizielle Version. Darum runterscrollen und „Schattenübersetzung“ anklicken), die die Schweiz nicht angenommen hat.

Für den Blog behalte ich im Auge, dass sich eine alleinerziehende Mutter nicht durchsetzen kann, deren Sohn ein ADS hat. Hat es eine alleinerziehende Mutter schwerer? Was hat ihre finanzielle Not mit den getroffenen Massnahmen zu tun? Inwiefern ist der Obhutsentzug der Ausnahmefall und wie weit sind wir heute von früheren Praktiken entfernt? Dieser Tage entschuldigen sich Menschen im Kanton Luzern für Ungerechtigkeiten in Kinderheimen, die vor wenigen Jahrzehnten begangen wurden. Werden sich in wenigen Jahrenzehnten Menschen entschuldigen, die sich heute so verhalten, wie in diesem Artikel aus dem Beobachter z.B. die Gemeinde oder der Schulleiter?

Hilfe für Menschen mit Behiderungen

Behindertenorganisationen sind nach Fachgebieten zusammengefasst: Eltern mit behinderten Kindern treffen sich, wenn ihre Kinder die gleiche Behinderung haben, Hirnverletzte sind organisiert, Krebspatienten haben sich je nach Krebsart zusammengeschlossen. Rollstuhlfahrer unterstützen einander, falls sie gleichgesinnt sind.

Was ich bedaure ist die Zersplitterung der Kräfte und ich behaupte, dass es nicht nötig wäre, dass viele behinderte Menschen ihre Hilfsmittel selbst erfinden. Das wird auch Yael sehr viel Substanz kosten. Ich frage jeweils kritisch, wer einen Gewinn davon hat, wenn behinderte Menschen unnütz so beschäftigt sind.

Es wird immer betont, dass behinderte Menschen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen sollen. Es werden Trottoirs abgesenkt, die Lifte mit Blindenschrift angeschrieben, wenn es hoch kommt wird eine Veranstaltung für Hörbehinderte zugänglich gemacht.

Ich bin für einen Museumstag für wahrnehmungsbehinderte Menschen, für ihren Zugang auf die oft leeren Behindertenparkplätze, wenn ihre Behinderung im räumlichen Bereich liegt, für lärmgedämpfte Eckchen in Restaurants, für freundliche Menschen, die die immer gleichen Fragen höflich beantworten, für eine Familie, die diesen Namen überhaupt verdient.

Eine erste Sammlung von Links, die ich in meinem Alltag mehr oder weniger regelmässig brauche:

AGILE .CH   
Dachorganisation, zuständig für politische Fragen auf schweizerisch nationaler Ebene. In ihren eigenen Worten: „AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz setzt sich als Dachverband der Behinderten-Selbsthilfeorganisationen für die Interessen von Menschen mit Behinderung ein.“

Fragile Vertritt die Interessen hirnverletzter Menschen und ihrer Angehörigen, wenn die Hirnverletzung nach der Geburt stattfand. z.B. Unfälle jeglicher Art, Hirnblutung, Krebs.

Vereinigung Cerebral Vertritt die Interessen der Eltern von cerebral paretischen Kindern. Seit ungefähr 10 Jahren versuchen Betroffene Erwachsene innerhalb dieser Elternvereinigung ihre Interessen zu vertreten

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Wahrnehmungsstörung Schweiz Für mich ein Internetauftrittt bei dem ich Informationen  über Wahrnahmungsstörungen hole.

Autismus und Wahrnehmung Der Artikel von Wikipedia: Eine Sammlung von Details.

Autismus Asperger Syndrom Hier nur der Link zu einem einzelnen Artikel, der mir sehr hilft. Im Zusammenhang mit Autismus und Asperger darf eine intelligente Person Schwierigkeiten mit einfachsten Dingen haben und sie bleibt bildungsfähig. Das finde ich schön. So stelle ich mir einen hilfreichen Umgang vor.